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OSHA-Konstruktion
Teil 1926 - Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften für das Bauwesen
[Stand der Daten ist der 1. Oktober 2020]
Inhalt:
Unterabschnitt A - Allgemeines
Unterabschnitt B – Allgemeine Auslegungen
Unterabschnitt C – Allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften
Unterabschnitt D - Arbeitsschutz- und Umweltkontrollen
Unterabschnitt E – Persönliche Schutz- und Lebensrettungsausrüstung
Unterabschnitt F – Brandschutz und -verhütung
Unterabschnitt G - Zeichen, Signale und Barrikaden
Unterabschnitt H – Handhabung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung von Materialien
Unterabschnitt I – Werkzeuge – Hand und Kraft
Unterabschnitt J - Schweißen und Schneiden
Unterabschnitt K - Elektrik
Unterabschnitt L - Gerüste
Unterabschnitt M – Absturzsicherung
Unterabschnitt N - Hubschrauber, Hebezeuge, Aufzüge und Förderer
Unterabschnitt O - Kraftfahrzeuge, mechanisierte Ausrüstung und Marinebetrieb
Unterabschnitt P - Ausgrabungen
Unterabschnitt Q – Beton- und Mauerwerksbau
Unterabschnitt R – Stahlbau
Unterabschnitt S – Unterirdischer Bau, Caissons, Kofferdämme und Druckluft
Unterabschnitt T - Abbruch
Unterabschnitt U – Sprengen und die Verwendung von Sprengstoffen
Unterabschnitt V – Elektrische Energieübertragung und -verteilung
Unterabschnitt W - Überrollschutzstrukturen; Überkopfschutz
Teilabschnitt X – Treppen und Leitern
Teilabschnitt Y – Tauchen
Unterabschnitt Z – Giftige und gefährliche Stoffe
Unterabschnitt AA – Geschlossene Räume im Bauwesen
Teilabschnitt CC – Kräne und Derrickkrane im Bauwesen
Anhang A zu Teil 1926 – Bezeichnungen für allgemeine Industrienormen, die in Konstruktionsnormen aufgenommen wurden